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Einlöseregeln

Für den Kauf der Gutscheine sind folgende Regeln zu beachten:

  1. Vor Einlösung des Gutschein-Angebotes muss der Gutschein-Nutzer die Leistungsbeschreibung des Gutschein-Anbieters und die AGB für Gutschein-Nutzer genau durchlesen!
  2. Ein Gutschein kann in digitaler Form auf einem mobilen Endgerät des Gutschein-Nutzers eingelöst werden.
  3. Gutscheine können pro Gutschein-Nutzer jeweils einmal innerhalb des vom Anbieter angegebenen Einlöseintervalls eingelöst werden. Die Verfügbarkeit eines Gutscheines (wie oft dieser innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eingelöst werden kann) ist immer in der Gutscheinübersicht angegeben.
  4. Ab Erwerb des Gutscheines ist dieser einen Monat (30 Tage) gültig. Das Gültigkeitsdatum ist immer auf dem Gutschein vermerkt. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt auch das Gutschein-Angebot.
  5. Nach Erwerb eines Gutscheines kann dieser direkt mobil aufgerufen werden. Zusätzlich erhält der Gutschein-Nutzer auch eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse, mit der er den Gutschein innerhalb seiner Gültigkeit aufrufen und dann mobil generieren kann.
  6. Das mobile Generieren des Gutscheines ist unbedingt erforderlich, denn der Gutschein muss zur Einlösung immer beim Gutschein-Anbieter vorgezeigt werden.
  7. Jeder Gutschein ist mit dem Namen des Gutschein-Nutzers, PLZ und Wohnort, sowie einem prüfbaren Mobile-Gutscheine.de-Code versehen, damit der jeweilige Anbieter die Gültigkeit des Gutscheines prüfen kann.
  8. Es ist dem Gutschein-Nutzer untersagt, sich als ein und dieselbe Person mit mehreren unterschiedlichen E-Mail-Adressen zu registrieren. Es ist dem Gutschein-Nutzer untersagt, bei der Angabe der Stammdaten oder bei Registrierung falsche Angaben zu machen. Die erworbenen Gutscheine sowie die sich darauf befindlichen Mobile-Gutschein.de-Codes sind nicht übertragbar.

Für die Einlösung der Gutscheine sind folgende Regeln zu beachten:

  1. Das mobile Generieren des Gutscheines ist unbedingt erforderlich, denn der Gutschein muss zur Einlösung immer beim Gutschein-Anbieter vorgezeigt werden.
  2. Jeder Gutschein ist mit dem Namen des Gutschein-Nutzers, PLZ und Wohnort, sowie einem prüfbaren Mobile-Gutscheine.de-Code versehen, damit der jeweilige Anbieter die Gültigkeit des Gutscheines prüfen kann.
  3. Dem Gutschein-Anbieter muss auf Verlangen ein gültiger Lichtbildausweis von Gutschein-Nutzer vorgezeigt werden, damit der Anbieter die auf dem Gutschein angegebenen Kundendaten prüfen kann.
  4. Als Nachweis für die Einlösung ist der Gutschein-Anbieter berechtigt, den Gutschein nach Vorlage zu entwerten. Bei der mobilen Einlösung kann der Anbieter den Gutschein nach der Einlösung entweder direkt über das mobile Endgerät des Gutschein-Nutzers oder mit der Partner-Funktion in der Mobile-Gutscheine.de-App über ein eigenes mobiles Endgerät entwerten.
  5. Vereinbarte allgemeine Regeln zur Handhabung der Gutscheine zwischen Gutschein-Anbieter und Gutschein-Nutzer:
    1. Auf der Anzeige des Gutschein-Anbieters erkennt der Gutschein-Nutzer, ob vor dem Benutzen des Gutscheines eine Reservierung/Terminvereinbarung erwünscht ist. Bei telefonischer Absprache muss der Gutschein-Nutzer jedoch nicht mitteilen, dass er einen Gutschein besitzt und der Gutschein-Anbieter darf auch nicht danach fragen.
    2. Bei der Bestellung oder vor Nutzung des Gutschein-Angebotes muss das Service-Personal auf den Gutschein hingewiesen werden.
    3. 2:1-Angebote müssen immer von zwei Personen wahrgenommen werden. Besuchen mehrere Personen den Gutschein-Anbieter, muss das Service-Personal vor Nutzung des Gutscheins erfragen, von welchen Personen das Gutschein-Angebot wahrgenommen wird.
    4. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.
    5. Der Gutschein ist nicht mit anderen Gutscheinen, Tagesrabatten und wöchentlich wiederkehrenden Tagesrabatten sowie Bonusrabattsystemen/-Karten kombinierbar, jedoch muss der Gutschein bei Zahlung des regulären Preises gemäß Preisliste eingelöst werden.
    6. Die Gutscheine haben an bundesweiten gesetzlichen Feiertagen wie Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit sowie an bundeslandspezifischen gesetzlichen Feiertagen bezogen auf den Standort des jeweiligen Gutschein-Anbieters keine Gültigkeit. Ebenso gelten sie nicht am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Muttertag, Valentinstag und in der Zeit vom 24.12. bis einschließlich 01.01..
    7. Die Gutscheine müssen ebenso bei Sonderveranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften nicht anerkannt werden. Sonderveranstaltungen im Sinne der MobileGutscheine-Regeln sind Veranstaltungen, bei denen der Zugang für Kunden mit oder ohne Gutschein während der aktuellen Öffnungszeiten wegen einer geschlossenen Gesellschaft nicht gewährt wird. Wird vom Gutschein-Nutzer explizit ein separater Raum für Feierlichkeiten angemietet, hat der Gutschein für diese Gesellschaft ebenfalls keine Gültigkeit.
    8. Sollte auf dem Angebot eines teilnehmenden Gutschein-Anbieters eine Sondervereinbarung vermerkt sein, die von diesen Regeln abweicht, so hat diese selbstverständlich ihre Gültigkeit.
    9. Einem Gutschein-Anbieter ist es unter keinen Umständen gestattet, die Gutscheine anderer Gutschein-Anbieter der VMG mbH einzulösen.
    10. Bei der Einlösung des Gutscheins dürfen dem Gutschein-Nutzer keinerlei Nachteile in Qualität, Quantität, Service etc. durch den Gutschein-Anbieter entstehen.
    11. Bei Nicht-Einhaltung der oben genannten Punkte ist der Gutschein-Anbieter nicht verpflichtet, den Gutschein einzulösen.
  1. Vereinbarte Zusatzregeln für die Gastronomie zur Handhabung der Gutscheine zwischen Gutschein-Anbieter und Gutschein-Nutzer
    1. Alle Gutschein-Nutzer, die bei der Einlösung von Gutscheinen der Kategorie 2:1-Restaurant, 2:1-Mittagstisch, 2:1-Schnellrestaurant sowie SI, FA, 4:2 beteiligt sind, müssen jeweils mindestens 1 kostenpflichtiges Getränk bestellen (Ausnahme: Menüs, welche bereits ein Getränk beinhalten).
    2. Das Service-Personal muss vor Nutzung des Gutscheines erfragen, ob ein und gegebenenfalls welches Alternativangebot (Single, Family Friends) wahrgenommen wird (wenn vorhanden). Bei Benutzung von Home- oder Abholservice muss der Gutschein-Nutzer bereits bei der Bestellung auf den Gutschein hinweisen.
    3. Gutschein-Angebote für die Gastronomie beziehen sich auf alle Preislisten, auch Sonder-, Aktions-, Tages-, Wochen-, Monats- und Saisonkarten sowie mündliche Empfehlungen (Ausnahme: siehe Akkgemeine Regeln)
    4. Bei niedergeschriebenen Ermäßigungen/Aktionen auf die Preislisten, die länger als eine Woche ohne Unterbrechung gelten, muss der Gutschein mit dem rabattierten Preis eingelöst werden. (Ausnahme: Systemgastronomie)
    5. Ein Gutschein-Angebot für Hauptgerichte beinhaltet immer auch Beilage und definiert sich wie folgt: Ein Hauptgericht enthält Fisch oder Fleisch und Beilage und wird nach einer eventuellen Vorspeise serviert. Hauptgerichte sind Lamm-, Schweine-, Kalbs-, Rinder-, Fisch- oder Wildgerichte, Pizza, Nudel-, Pfannen-, Salat sowie vegetarische/vegane Gerichte und Ähnliches.
    6. Keine Hauptgerichte im Sinne der Schlemmerblock-Regeln sind Buffets, reduzierte Mittagsangebote, Brunch, Suppen, Beilagensalate, Mehr-Personen-Platten, Vorspeisen und Desserts. Vor- und Nachspeisen sowie Getränke werden gemäß der Speisen- und Getränkekarte abgerechnet.
    7. Ein Frühstückangebot besteht üblicherweise aus Backwaren wie Brot, Toastbrot, Brötchen  oder anderem Kleingebäck wie Croissants mit Butter oder Margarine und verschiedenen Aufstrichen wie Marmelade, Honig, Nuss-Nougat-Creme und Belägen wie Wurst, Schinken, Lachs und Käse sowie Quark, einem Frühstücksei oder anderen Eivariationen, Saft, Müsli, Frühstücksflocken, Joghurt oder Obst. Alle Frühstückskomponenten gemäß oben genannter Definition sind Bestandteil des Frühstücksangebotes und dürfen nicht separat berechnet werden, auch wenn sie separat in den Preislisten aufgeführt sind. Wird ausschließlich ein Frühstücksbuffet angeboten, ist der Gutschein darauf einzulösen.
    8. Für Speisen zum Mitnehmen haben die Bons grundsätzlich keine Gültigkeit. (Ausnahme: Kategorie Schnellrestaurants, jeweils beim Gutschein-Anbieter zu erfragen).
    9. Die Gutscheine gelten immer während der aktuellen Öffnungszeiten (Ausnahme: siehe Allgemeine Regeln.
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